5.3.6. Tod der Eltern (77-90)

Bei Ovids weiterem Privatleben muß man sich kurz fassen (Übersetzungslektüre), da kaum neue Aspekte hinzukommen und die sprachlichen Schwierigkeiten in keiner vernünftigen Relation zum inhaltlichen Ertrag stehen. Ovid bekräftigt seine pietas, die römische Kardinaltugend der iustitia erga parentes (Cic. part. or. 78), in vierfacher, sich steigernder Weise: Die Trauer (flevi) und die Ausrichtung des Begräbnisses (busta: die in Rom übliche Feuerbestattung[1]) gehören zu den gewöhnlichen Sohnespflichten. Nun nimmt Ovid ein drittes Mal seine Verbannung vorweg: Er preist die Eltern und sich selbst glücklich, daß er nicht zu ihren Lebzeiten ins Unglück geriet und zeigt sich als guter Sohn, der den Eltern keinen Kummer bereitet hat. Doch wenn es ein Leben nach dem Tod gibt[2], muß er sich darum kümmern, was man von ihm auf dem Marktplatz der Unterwelt spricht (in Stygio foro), wo die Toten Neuigkeiten austauschen wie die Lebenden auf dem *Forum Romanum. Das ist eine gute Gelegenheit, um zu bekräftigen, daß ihn nicht ein scelus, sondern ein error ins Verderben stürzte. Da Ovid diese Worte an die Manen seiner Eltern richtet, verpflichtet ihn die pietas zu wahrheitsgetreuer Aussage (nec vos mihi fallere fas est)[3], so daß er damit auch den Lebenden, an die er sich danach wieder wendet, ein besonders eindringliches Zeugnis gibt.
Hier gilt wie bei 5.3.5.: Das Tafelbild 7 in der Anlage kann unbeschadet durch den Eintrag in das Arbeitsheft ersetzt werden.


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